Abschaffung des Eigenmietwerts ab 2029 in Kraft

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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-">Der Bundesrat hat beschlossen, die Reform der Wohneigentumsbesteuerung auf den 1.&nbsp;Ja­nuar&nbsp;2029 in Kraft zu setzen. Damit entfällt auf selbstgenutztem Wohneigentum die Besteue­rung des Eigenmietwerts. Gleichzeitig können die Kantone zur finanziellen Kompensation eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften einführen.</p>

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