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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-">Mitglieder des Bundesparlaments sind nicht verpflichtet, bereits vor den Neuwahlen im Hinblick auf eine Arbeitslosigkeit im Falle ihrer Nichtwiederwahl eine Arbeitsstelle zu suchen. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer nicht wiedergewählten Nationalrätin gut, der die Taggelder der Arbeitslosenversicherung wegen mangelnder Bemühungen um eine Arbeitsstelle für 9 Tage gestrichen wurden.</p>
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