Issue
Category
Lead
<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">In einem zur Publikation vorgesehenen Urteil vom 14. August 2025 (BGE) hat das Bundesgericht entschieden, dass der Wechsel von einer beschränkten zu einer unbeschränkten Steuerpflicht eine Aufsplittung der Steuerperiode zur Folge hat. Dies gilt für Fälle, in denen eine im Ausland wohnhafte natürliche Person, die bereits Immobilien in der Schweiz besitzt, im Laufe des Steuerjahres ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt. Folglich müssen künftig für dasselbe Steuerjahr zwei separate Veranlagungen vorgenommen werden.</p>
Date
Dateline
Text to Speech
On