BVG-Kommission empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz deutlich auf 1,75% anzuheben

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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-">Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2027 um 0,50&nbsp;Prozentpunkte auf 1,75&nbsp;Prozent zu erhöhen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.</p>

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