Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung für arbeitgeberähnliche Personen und ihnen nahestehende Arbeitnehmer

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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">Unternehmensleiter und ihnen nahestehende Angestellte können vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ausgeschlossen werden, wenn sie sich in einer arbeitgeberähnlichen Position befinden. Diese Regelung, die massgeblich durch die Rechtsprechung des Bundesgerichts geprägt ist, erweist sich als besonders technisch. Der vorliegende Beitrag legt die Grundzüge dieser Regelung dar und gibt praktische Empfehlungen.</p>

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