Freizügigkeitskonto: Kreis der Begünstigten im Todesfall: Ex-Ehepartnerin / Ex-Ehepartner und Lebenspartner / Lebenspartnerin

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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-">Die geschiedene Ehepartnerin oder der geschiedene Ehepartner, die oder der mindestens 10&nbsp;Jahre verheiratet war und bis zum Tod des Inhabers eines Freizügigkeitskontos Unterhalt erhalten hat, gehört ebenfalls zu den Begünstigten nach <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1994/2399_2399_2399/de#art_15&quot; target="_blank">Art.&nbsp;15 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;b Ziff.&nbsp;1&nbsp;FZV</a>.</p>

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