<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">Die Schweiz hat mit der Mindeststeuerverordnung grosser Unternehmensgruppen vom 22. Dezember 2023<sup>1</sup> die Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung (BEPS Pillar Two) per 1. Januar 2024 eingeführt und damit einen bedeutenden Schritt in Richtung international harmonisierter Unternehmensbesteuerung vollzogen. Die Verordnung referenziert dabei direkt auf die GloBE-Mustervorschriften<sup>2</sup> der OECD, welche einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent für multinationale Unternehmensgruppen mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mindestens 750 Mio. Euro vorsehen. Während die konzeptionellen Grundlagen von Pillar Two weitgehend bekannt sind, stellen sich für die Unternehmen verschiedene praktische Herausforderungen bei der Umsetzung. Komplexer als erwartet können sich für betroffene Schweizer Konzerne z.B. die Rechnungslegungsanforderungen, der Umfang der notwendigen Datensammlung und die Compliance-Prozesse rund um die umfangreichen globalen und lokalen Mindeststeuererklärungen erweisen.</p>
Category
Lead
Date
Dateline
Text to Speech
On