Hälftige Teilung der Vorsorgeguthaben trotz langer Trennungsdauer

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<p data-content="Praxis--PR-_Lead_de--PR-">Im Urteil stellt das Bundesgericht klar, dass eine lange Trennungsdauer für sich allein keinen wichtigen Grund darstellt, um vom Grundsatz der hälftigen Teilung der beruflichen Vorsorgeguthaben abzuweichen. Ebenso wenig genügt der Umstand, dass die Vorsorgeguthaben hauptsächlich nach der Trennung erworben wurden.</p>

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