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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">Am 28. September 2025 hat das Stimmvolk den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen: Der Eigenmietwert wird per 1. Januar 2029 abgeschafft, zahlreiche Abzüge fallen weg und die Kantone können neu eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen erheben. Bis und mit 2028 gilt das heutige Recht. Diese Übergangszeit bietet zahlreiche steuerliche Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die Treuhänderinnen und Treuhänder frühzeitig mit der Kundschaft prüfen sollten.</p>
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