Der Eigenmietwert fällt – Was jetzt in der Beratung zu tun ist

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<p data-content="Fachbeitrag_-FB-_Lead_de--FB- _idGenParaOverride-1">Am 28. September 2025 hat das Stimmvolk den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen: Der Eigenmietwert wird per 1.&nbsp;Januar&nbsp;2029 abgeschafft, zahlreiche Abzüge fallen weg und die Kantone können neu eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen erheben. Bis und mit 2028 gilt das heutige Recht. Diese Übergangszeit bietet zahlreiche steuerliche Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, die Treuhänderinnen und Treuhänder frühzeitig mit der Kundschaft prüfen sollten.</p>

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