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<p data-content="Aktuelles--AK-_Lead_de--AK-">Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2027 um 0,50 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent zu erhöhen. Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss.</p>
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